Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können sie, für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit, ihren Willen bezüglich einer möglichen ärztlichen Behandlung und pflegerischen Versorgung festlegen.

Sie bestimmen, was in welcher Betreuungssituation zu tun und zu lassen ist.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Damit Ihre Patientenverfügung umgesetzt werden kann, ist es wichtig eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt zu haben. Mit ihr geben Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Entscheidungsbefugnis, für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst sein. Sie umfasst die Gesundheitsfürsorge, Fürsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit, die Aufenthaltsbestimmung und die Vermögensvorsorge.

Mit dem Benennen Ihrer Vertrauensperson in der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung haben Sie die Sicherheit, dass Sie von einer Person vertreten werden, die Ihre Vorstellungen und Wünsche kennt. Sie verhindern, dass ihnen ein völlig fremder Mensch als Betreuer zur Seite gestellt wird.

Formulare

Wir nutzen die Vorlagen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, erhältlich im Buchhandel zum Preis von 5,90€ oder zum kostenlosen Download unter:

Bitte Informieren Sie sich sorgfältig. Es geht um schwerwiegende Entscheidungen, die nur nach intensivem, reiflichem Überlegen sowie Gesprächen mit den bevollmächtigten Vertrauenspersonen getroffen werden sollte.

Beratung

Für Informationsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Koordinatorin:
Tel.: 09441/685950
E-Mail: info@hospizverein-landkreis-kelheim.de

Die Gespräche sind kostenlos und finden in unserer Geschäftsstelle oder bei Ihnen zu Hause statt.

Hinterlegungsmöglichkeiten

Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH:
In dem Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH ist es möglich die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht bzw. die Betreuungsverfügung, kostenlos zu hinterlegen. Der Vorteil bei dieser Form der Hinterlegung ist, dass die Dokumente, von Ärzten und anderen Krankenhäusern, rund um die Uhr abgerufen werden können. Die Formulare müssen persönlich im Anästhesie Büro abgegeben werden. Um vorherige Terminabsprache unter Tel.: 09441/702 6800 wird gebeten.

Der Aussteller erhält eine Karte in Scheckkartenformat, mit dem Hinweis auf die Hinterlegung.

Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:
Sie können zusätzlich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) vormerken zu lassen , dass Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung erteilt haben.

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